Strategiepapier-Ukraine
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Strategiepapier
zur humanen Bewältigung Ukrainisch/Ost-Europäischer
Flüchtlingsströme in den D/CH/EU-Raum
Unter Berücksichtigung einer 3monatigen
Registrierungs-Karenz sowie der aktuellen Pandemie
Einleitung
Angelehnt an die kriegerischen Ereignisse und Geschehnisse in und um die Ukraine sowie in Russland selbst wird der aktuelle Flüchtlingsstrom nach Deutschland und der übrigen EU-Staaten noch für Monate anhalten. In der ersten und aktuellen Phase bestehen die Gruppierungen der Flüchtlinge überwiegend aus Frauen, Kindern und schwer erkrankten sowie sehr alten Menschen aus der Ukraine.
Um den Menschen der ersten Phase besonderen Schutz vor äußeren Einwirkungen krimineller und/oder unseriöser Absichten zu gewährleisten sind hier besondere Schutz- und Abwicklungsmaßnahmen erforderlich.
Phase II
Da in Russland selbst nicht nur Unstimmigkeit, sondern vor allem Angst gegenüber dem Regierungsapparat herrschen, ist aktuell auch hier eine sehr starke Fluchtbereitschaft, welche dem modernen Informationsfluss geschuldet ist zu erkennen. Hier liegen die aktuellen Flüchtlingszahlen jetzt schon deutlich höher als 1937, als der Stalinismus seinen Höhepunkt erreichte.
Bedingt durch die aktuellen Ereignisse bzw. Erkenntnisse aus Butscha bei denen sich eindeutige Zeichen aus Zeiten des „kalten Krieges“ im Umgang bzw. in der Bestrafung von Kollaborateuren erkennen lassen, müssen sich die Verantwortlichen der EU-Regierungen nicht nur auf eine zusätzliche Flüchtlingswelle aus Russland, sondern auch mit einer Zuwanderung bzw. Unterwanderung „russland- bzw. regimetreuer Gruppierungen und Einzelakteuren“ einrichten. Diese sind möglichst sofort als potenzielle Gefährder einzustufen bzw. hier sind notwendige Kontroll- und/oder Überwachungsmaßnahmen präventiv auf den Weg zu bringen. Hierbei sollte dringend der Einsatz einer humanethologischen Thermo-Gesichtserkennung sowie einer prosodischen Klassifizierung nach Kibbat/ES2010-TPE in Erwägung gezogen werden.
Gleichzeitig ist in o.g. Szenarien aber auch eine typisch islamistische Tendenz durch IS-ähnliche Kämpfer aus Tschetschenien, welche von Seiten der russischen Regierung als sog. Elitesoldaten eingesetzt bzw. der Öffentlichkeit verkauft werden zu erkennen. Hierzu passen auch die immer wieder auftauchenden Massengräber sowie Schilderungen aus der ukrainischen Bevölkerung zu den typischen Kampfparolen wie Allahu akbar, welche meines Erachtens nach ein Szenario aus Afghanistan- und Kosovo-Krieg entstehen lassen.
Angelehnt an die Vorschläge der Bundesregierung Deutschland zu einer 3monatigen Karenzzeit zur offiziellen Registrierung müssen dennoch dringend folgende Punkte Berücksichtigung bzw. Anwendung finden:
- Kontrollierter und begleiteter Empfang besonders hilfsbedürftiger Flüchtlinge
- Einrichtung von Schutzzonen für besonders schutzbefohlene Flüchtlinge wie Frauen und Kinder unter Einbeziehung von möglichst weiblichem Schutz- und Sicherheitspersonal sowie Polizei
- Ankunftsdokumentation zum leiblichen und seelischen Wohl der Flüchtlinge inkl. Gesundheitscheck und verlässlicher Testungen auf Viren
- Erfassung und Registrierung persönlicher Daten inkl. biometrischer Daten (Fingerabdruck) und Erstellung einer Diagnostics-Multi-Card.
- Vorläufige Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in einer Erstunterbringung inkl. Selektierung in Regionalzonen-Bereiche oder einer Abholzone für Bekannte und/oder Verwandte.
- Überstellung, Aufnahme und vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge in Städte- und Gemeindezonen der Regionen innerhalb der Bundesländer und Selektierung der Flüchtlinge innerhalb der Städte- und Gemeindezonen.
- Verteilung der Flüchtlinge unter Berücksichtigung des aktuellen Gemüts- und Gesundheitszustandes in die jeweiligen Städte und Gemeinden
Art. 1. Kontrollierter und begleiteter Empfang besonders hilfsbedürftiger Flüchtlinge
Besonders hilfs- und schutzbedürftige Flüchtlinge wie allein reisende Frauen und Kinder stehen leider immer wieder im Fokus krimineller oder unseriöser Elemente, welche ihren finanziellen oder sexuellen Nutzen aus diesen Menschen ziehen wollen.
Umso wichtiger ist es bereits bei Ankunft von o.g. Flüchtlingen an Bahnhöfen und großen Busstationen diese in sicheren Empfang zu nehmen und Geleit zu geben. Hierzu sollten möglichst gut kenntlich gemachte weibliche Personen (Uniformen mit Sonderbeschriftung (Armbinde) z.B. Flüchtlingshilfe) aus dem Sicherheitsgewerbe, der Polizei und des Grenzschutzes zum Einsatz kommen.
Des Weiteren wären einheitliche sowie abgesperrte Ausstiegszonen an den Bahngleisen sehr zu empfehlen.
Art. 2. Einrichtung von Schutzzonen für besonders schutzbefohlene Flüchtlinge …
Gerade bei den Erstaufnahmeeinrichtungen muss maximaler Schutz der Flüchtlinge insbesondere o.g. besonders schutzbefohlener Frauen und Kinder gewährleitet sein. Aus bereits genannten Gründen zum Schutz vor kriminellen und unseriösen Elementen sowie sonstigen Übergriffen müssen besondere Schutzzonen unter Einbeziehung von Sicherheitspersonal eingerichtet werden.
Auch hier sollten möglichst gut kenntlich gemachte weibliche Personen (Uniformen mit Sonderbeschriftung (Armbinde) z.B. Flüchtlingshilfe) aus dem Sicherheitsgewerbe, der Polizei und des Grenzschutzes zum Einsatz kommen.
Art. 3. Ankunftsdokumentation zum leiblichen und seelischen Wohl der Flüchtlinge inkl. Gesundheitscheck und verlässlicher Testungen auf Viren
Da die meisten Flüchtlinge stark traumatisiert sowie auch viele verletzt sind eine bestmögliche Anamnese des geistigen und seelischen Zustands sowie ein ebenso bestmöglicher Gesundheits-Check mit Erstversorgung dringend erforderlich.
Angesichts der aktuellen Pandemie und präventiv vor weiteren Krankheiten (vor Allem die typischen Übertragungskrankheiten aus Kriegsgebieten, die durch Verunreinigungen, Verwesung usw. entstehen), welche sich schnell ausbreiten könnten sind zuverlässige Testungen nicht nur empfehlenswert, sondern dringend erforderlich.
Art. 4. Erfassung und Registrierung persönlicher Daten inkl. biometrischer Daten (Fingerabdruck) und Erstellung einer Diagnostics-Multi-Card
Um nicht nur eine Übersicht und den Verbleib der einzelnen Flüchtlinge, sondern auch den bestmöglichen Schutz der Flüchtlinge insbesondere o.g. besonders schutzbefohlener Frauen und Kinder aus bereits genannten Gründen zum Schutz vor kriminellen und unseriösen Elementen sowie sonstigen Übergriffen auch über die Erstaufnahme zu gewährleiten, ist eine biometrische Erfassung (Fingerabdruck) mit praktischer Anwendung zu empfehlen.
Hierzu empfehle ich unser Konzept DMS-Card, welches Sie in Anlage finden, welches bedingt durch aktuelle technische Diskrepanzen (inkompatible Netzwerke und Betriebssysteme einzelner Anwendung) auch über mehrere Karten umgesetzt werden kann.
Art. 5. Vorläufige Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in einer Erstunterbringung inkl. Selektierung
Da die meisten Flüchtlinge sich in einem fremden Land, ohne soziale Direktkontakte wie Bekannte, Freunde und Bekannte befinden sowie dem Tatbestand geschuldet, dass einige Kommunen und Städte eine wohnraumbedingte Ablehnung ausgesprochen haben, ist es nicht nur erforderlich eine Verteilung nach Ermessen umzusetzen, sondern auch auf den gesundheitlichen und psychischen Zustand der einzelnen Flüchtlinge einzugehen sowie maximale Zusatzbelastungen und Stress zu vermeiden. Hierbei finden auch besonders ländliche Regionen einen besonderen Stellenwert.
Einzelne Regionalzonen-Bereiche und eine Abholzone für Bekannte und/oder Verwandte können hier von Anfang an nicht nur bestmöglichen Schutz und maximale Sicherheit für die Flüchtlinge gewährleisten, sondern gewährleisten auch eine effiziente und geordnete Verteilung der Flüchtlinge, bei der die Bedürfnisse einzelnen Flüchtlinge mit im Fokus stehen.
Art. 6. Überstellung, Aufnahme und vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge in Städte- und Gemeindezonen der Regionen …
Die Überstellung der Flüchtlinge erfolgt zu den jeweiligen Regional-Gruppen nach den einzelnen Bundesländern in denen jeweilige Verteilzentren für die Verteilung der einzelnen Flüchtlinge in die jeweiligen Städte und Gemeinden nach gleichem Schema wie in den Erstunterbringungen verfahren werden sollte.
Hier sind die einzelnen Bereiche wie folgt anzulegen:
- Städte inkl. Kreisstädte und Vororte
- Gemeinden insbesondere Dörfer und Kleinstädte
Art. 7. Verteilung der Flüchtlinge unter Berücksichtigung des aktuellen Gemüts- und Gesundheitszustandes in die jeweiligen Städte und Gemeinden
Angelehnt an Art. 3 sollten die Flüchtlinge nach Befund und Zustand sensibel verteilt werden. Hierzu wäre ebenfalls eine Unterbringungs-Aufteilung nach dem jeweiligen Grad der Traumatisierung und/oder des Gesundheitszustands zu empfehlen. Diese sollten auch ihre Berücksichtigung in der Regionsbestimmung finden bzw. als Grundlage dienen.
Fazit: Besonders sensible und traumatisierte Flüchtlinge sollten möglichst in besonders ruhige Regionen bzw. Gemeinden wie z.B. in Einzugsgebieten von Kurorten.
Das Strategiepapier
Blätter- und Downloadversion inkl. Anlagen
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Unsere Kinder brauchen Freiheiten
Gerade Kinder und Jugendliche müssen unsere Welt, ihre Natur und das Leben erleben. Freiheiten erleben, greifen und begreifen formen uns als soziale sowie emphatische Individuen. Grenzen müssen sichtbar und greifbar sein ohne einem ständigen Hausarrest ausgesetzt zu sein. Denn nur so können aus Kindern kleine Menschen und letztendlich zivilisierte Erwachsene werden, welche Träume zu Innovationen machen und unsere Welt weiter voranbringen.
Helfen Sie mit aus dieser Krise eine neue Freiheit zu gewinnen und ebenso neue Chancen zu bilden.
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